Infopool für Organisationen
Das Freiwilligenzentrum
als erster Ansprechpartner
Damit Freiwilligenarbeit erfolgreich ist, braucht es professionelle und qualitätsvolle Rahmenbedingungen. Menschen, die sich freiwillig engagieren, aber auch Organisationen, in deren Namen Ehrenamtliche tätig sind, müssen sich auf eindeutig definierte Standards verlassen können. Werden diese eingehalten, zahlt es sich aus – für Freiwillige und für Organisationen.
Formelle Freiwilligenarbeit kennzeichnet sich durch folgende Standards:
- Die freiwillige Tätigkeit erfolgt unentgeltlich und ist kein Ersatz für hauptamtliche Tätigkeiten. Freiwillige sollen dabei unterstützen, zusätzliche Projekte und Angebote zu schaffen.
- Es gibt klare Zuständigkeiten in der Organisation und mindestens eine Ansprechperson (Freiwilligenkoordinator*in) für freiwillige Mitarbeiter*innen.
- Mit dem oder der Freiwilligen wird eine Tätigkeitsbeschreibung erstellt.
- Die Freiwilligen werden ausreichend eingeschult und begleitet.
- Bei Bedarf wird dem oder der Freiwilligen ein Tätigkeitsnachweis ausgestellt.
Sparring-Partner und Service-Stelle für soziale Einrichtungen
Wenn Sie in Ihrer sozialen Institution Tätigkeiten für Freiwillige anbieten, können wir Sie durch unser Know-how dabei unterstützen: Als Servicestelle für Freiwilligenarbeit helfen wir Ihnen bei der Freiwilligengewinnung und -begleitung sowie dabei, die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir bieten Personen, die mit der Koordination von Freiwilligen betraut sind, ein fachgerechtes Aus- und Weiterbildungsprogramm, schaffen Möglichkeiten zur Vernetzung und machen die Vielfalt und Wichtigkeit von Freiwilligenarbeit im Sozialbereich sichtbar.
Durch die Freiwilligenbörse
engagierte Menschen finden
Sie arbeiten in einer Institution und sind auf der Suche nach Freiwilligen?
Wir bieten Ihnen mit unserer Freiwilligenbörse eine hervorragende Möglichkeit, offene Stellen einfach und unkompliziert für Interessierte sichtbar zu machen. Schicken Sie uns bitte eine E-Mail unter office@freiwilligenzentrum-salzburg.at und wir senden Ihnen Ihre Zugangsdaten. Anschließend können Sie Ihr eigenes Passwort festlegen und ab diesem Zeitpunkt Ihre Stellen ganz einfach selbständig verwalten. Werfen Sie einen Blick auf unsere Freiwilligenbörse und überzeugen Sie sich selbst! Wir freuen uns über möglichst viele offene Stellen für Freiwillige!
Mit der Registrierung und der Nutzung der Freiwilligenbörse akzeptieren Sie unsere
Nutzungsbedingungen der Freiwilligenbörse
Hilfreiche Formulare und Informationen
Nutzen Sie, wenn Sie möchten,
folgende Formulare für die Begleitung von freiwilligen Mitarbeiter*innen:
- Leitfaden für das Erstgespräch
- Leitfaden für das Reflexionsgespräch
- Checkliste für Einsatzstellen
- Vorlage Tätigkeitsbeschreibung für freiwillige Tätigkeiten
- Vorlage Einsatzvereinbarung
- Vorlage Bestätigung des freiwilligen Engagements
- Vorlage Fahrtkostenabrechnung
- Vorlage Spesenabrechnung
- Vorlage Stundenaufzeichnung
Bevor der oder die Freiwillige in Ihrer Organisation tätig wird, sollte ein aktueller Strafregisterauszug vorgelegt werden:
- Information Strafregisterbescheinigung
- Bestätigung für Freiwilligenorganisationen der Servicestelle für freiwilliges Engagement
- Antragsformular für Strafregisterbescheinigung
- Vorlage Bestätigung Einsatzstelle zur Ausstellung Strafregisterbescheinigung
- Beilage spezielle Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Pflege und Betreuung“
- Online Antragsformular
Tools für erfolgreiche Freiwilligenkoordination
In unserem umfassenden Projektleitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihre eigenen Ideen in erfolgreiche Initiativen umwandeln können.
Eine klar formulierte Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch das Projekt. Für jede Phase gibt es bearbeitbare Vorlagen und detaillierte Anweisungen, die Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Freiwilligenprojektes unterstützen.
Im Leitfaden finden Sie eine Projektmappe, Zeitpläne, eine Übersicht der Interessensgruppen, einen Ressourcenplan sowie einen Budgetplan und eine To-Do-Liste.
Die Checkliste für Qualitätsmerkmale in der Freiwilligenarbeit ist zur Selbstevaluierung für Freiwilligenorganisationen gedacht. Sie wurde vom Netzwerk für Freiwilligen
Mit der Festlegung eines Kinderschutzkonzeptes setzen Organisationen verbindliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, um diese bei Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Damit setzen sie präventive Maßnahmen gegen Übergriffe, gewährleisten einen professionellen Umgang und fordern eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden, der Freiwilligen und des Umfelds mit dem Thema.
Informationen und Services
zur Freiwilligenarbeit in Österreich
Freiwillige sind in Salzburg in jedem Fall versichert. Organisationen und Vereine sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für den Schutz ihrer freiwillig Mithelfenden zu sorgen. Darüber hinaus sind auch Personen, die sich in Initiativen und losen Selbsthilfegruppen sowie Einzelpersonen, die sich außerhalb von großen Organisationen ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich engagieren über das Land Salzburg haftpflicht-, unfall- und rechtschutzversichert. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Salzburg, einem angrenzenden österreichischen Bundesland oder Bayern hat und ihre ehrenamtliche Tätigkeit dem Gemeinwohl der Salzburger Gesellschaft zu Gute kommt. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Information vom Land Salzburg.
Die Versicherung ist für alle Ehrenamtlichen kostenlos, eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig. Sobald ein Schaden entstanden oder ein Unfall geschehen ist und die persönliche Versicherung beziehungsweise die Versicherung des Vereines eine Deckung abgelehnt hat, kann eine Schadensmeldung beim Land Salzburg eingereicht werden. Unterstützung erhalten Sie dabei von der Servicestelle Ehrenamt des Landes Salzburg ehrenamt@salzburg.gv.at.
Die Freiwilligenpauschale ermöglicht es gemeinnützigen Vereinen und Organisationen bis zu einem bestimmten festgelegten Grenzbetrag, eine steuerfreie finanzielle Zuwendung für freiwillige Tätigkeiten auszubezahlen.
Grundsätzlich wird im Einkommenssteuergesetz zwischen kleiner und großer Freiwilligenpauschale unterschieden (§ 3 Abs. 1 Z 42 EStG).
- Die kleine Freiwilligenpauschale darf bis maximal 30 € pro Kalendertag oder 1.000 € pro Jahr ausbezahlt werden.
- Die große Freiwilligenpauschale darf bis maximal 50 € pro Kalendertag oder 3.000 € pro Jahr ausbezahlt werden. Die große Freiwilligenpauschale ist für bestimmte, im Gesetz festgelegte Tätigkeiten vorgesehen.
Das Gesetz definiert die Tätigkeiten, die für die große Freiwilligenpauschale infrage kommen, wie folgt:
Die große Freiwilligenpauschale darf für Tage und Tätigkeiten ausbezahlt werden, die:
- gemäß § 37 BAO mildtätigen Zwecken dienen,
- gemäß § 8 Z 2 des Kommunalsteuergesetzes von der Kommunalsteuer befreit sind (wie beispielsweise Tätigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien -, Kranken -, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge),
- gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 der Hilfestellung in Katastrophenfällen dienen oder
- eine Funktion als Ausbildner*in oder Übungsleiter*in darstellen.